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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 4 KR 244/14   

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https://dejure.org/2017,97598
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 4 KR 244/14 (https://dejure.org/2017,97598)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.04.2017 - L 4 KR 244/14 (https://dejure.org/2017,97598)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. April 2017 - L 4 KR 244/14 (https://dejure.org/2017,97598)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 4 KR 244/14
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Januar 2001, Az.: 1 BvL 4/96 sei § 240 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verfassungsgemäß.

    Der Verweis des SG auf den Beschluss des BVerfG vom 22. Januar 2011, Az.: 1 BvL 4/96 gehe fehl, weil sich das Gericht dort inhaltlich mit der Mindestbemessungsgrenze für Beiträge von hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigen befasst habe.

  • BSG - B 12 KR 21/13 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Kranken-, Pflege-, Renten- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 4 KR 244/14
    So hat das BSG im Urteil vom 30. Oktober 2013, Az.: B 12 KR 21/13 (abgedruckt in SozR 4- 2500 § 240 Nr. 19) zur Rechtslage vor dem 1. Januar 2009 festgestellt, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auch bei nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätigen freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitragsbemessung in der Höhe zugrunde zu legen sind, die sich aus dem sie betreffenden Teil des Einkommensteuerbescheids ergibt, insbesondere ohne einkommensmindernde Berücksichtigung der von dem mit ihnen zusammenveranlagten Ehepartner geltend gemachten steuerwirksamen Abzüge.

    Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 30. Oktober 2013 (aaO) hält der Senat die Generalklausel in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler für hinreichend konkret.

  • BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillige Mitglieder - Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 4 KR 244/14
    In diesem Sinn hat auch das BSG in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler eine hinreichende Grundlage für die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder sind (vgl. u. a. Urteil vom 15. Oktober 2014, Az.: B 12 KR 10/12 R in SozR 4-2500 § 240 Nr. 24).
  • BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeikt der unterschiedlichen Bemessung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 4 KR 244/14
    Schließlich hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 3. Februar 1993, Az.: 1 BvR 1920/92 (in SozR 3-2500 § 240 Nr. 11) entschieden, dass in Ansehung des die gesetzliche Krankenkasse beherrschenden Solidaritätsprinzips die Grundrechte eines Kassenmitglieds durch die alleinige oder kumulative Berücksichtigung von Einnahmen, die aufgrund betriebsfremder privater Eigenvorsorge erzielt werden (hier: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung), nicht verletzt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 4 KR 217/17
    Denn die in § 2 Abs. 4 BVerfGrdstze Selbstzahler zum Ausdruck kommende Ungleichbehandlung zwischen Pflicht- und freiwillig gesetzlich Krankenversicherten ist durch die unterschiedlichen Regelungszwecke beider Versichertensysteme begründet und verfassungsrechtlich als ausreichender Grund der Ungleichbehandlung abgesichert (zu alledem: BSG, Urteil vom 07.11.1991, 12 RK 18/91; BSG, Urteil vom 18.02.1997, 1 RR 1/94; BSG, Urteil vom 17. März 2010 - B 12 KR 4/09 R -, SozR 4-2500 § 240 Nr. 14, Rn 22 mzwN; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2012, L 1 KR 188/10; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt v 25.4.2017, L 4 KR 244/14; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v 27.2.2017, L 4 KR 670/16 B ER; jeweils mwN; zur Ungleichbehandlung von Pflichtversicherten grundsätzlich: BVerfG, Beschluss vom 22.05.2001, 1 BvL 4/96).
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